Ortschaftsrat Roßlau

Was ist ein Ortschaftsrat?

In Gemeinden, in denen die einzelnen Ortschaften weit auseinander liegen, können Ortschaftsräte gebildet werden, um mehr Bürgernähe herzustellen.

Er ist damit das Äquivalent für den Gemeinderat in Gemeinden mit mehreren Ortsteilen.

Ortschaftsräte vertreten die Belange der einzelnen Ortschaften in der Gemeinde und beraten die örtliche Verwaltung. Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht, die Mitglieder können hier also auf Themen verweisen und Vorschläge einbringen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch im Gemeinderat angenommen werden.

Die Mitglieder eines Ortschaftsrates werden in einer Direktwahl von den Bürgern gewählt- und zwar gleichzeitig mit den Gemeinde- und Kreisräten. Wie viele Ratsmitglieder es gibt, berechnet sich nach der Einwohnerzahl. Der Vorsitzende des Ortschaftsrats ist der Ortsbürgermeister.

In Roßlau werden alle 5 Jahre, 11 Orschaftsräte gewählt. Aus ihrer Mitte wird der Ortsbürgermeister gewählt, sowie dessen Stellvertreter.

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